Ab 01. November 2015 tritt ein neues Melderecht in Kraft. Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung im Inlandsgebiet müssen sich die Mieter fristgerecht und zwingend bei der Meldebehörde anmelden. Hierzu bedarf es neuerdings auch einer Bestätigung des Vermieters. Ein Auszug hingegen muß gemeldet und von dem Vermieter bestätigt werden, wenn in das Ausland umgezogen wird. Die Vermieter haben in beiden Fällen eine sogenannte Mitwirkungspflicht.

Näheres und Ausführliches hierzu zum Beispiel in Haus & Grund, Hausbesitzer Zeitung - Informationen für Eigentümer, Ausgabe Oktober 2015, 124. Jahrgang, B 3561, Happ, Seite 29 "Änderung des Melderechts - Wohnungsgeberbestätigung bei An- und Abmeldung"