Immobilien Blog

Rechtliche Änderungen im Immobilienbereich für Vermieter, Eigentümer und Mieter.

Achtung! Neues Melderecht ab 01. November 2015 - Vermieter müssen nun Einzug eines Mieters bestätigen!

Ab 01. November 2015 tritt ein neues Melderecht in Kraft. Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung im Inlandsgebiet müssen sich die Mieter fristgerecht und zwingend bei der Meldebehörde anmelden. Hierzu bedarf es neuerdings auch einer Bestätigung des Vermieters. Ein Auszug hingegen muß gemeldet und von dem Vermieter bestätigt werden, wenn in das Ausland umgezogen wird. Die Vermieter haben in beiden Fällen eine sogenannte Mitwirkungspflicht.

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Mietpreisbremse nun beschlossene Sache

Bundesrat nickt Gesetz zur Mietpreisbremse ab In Regionen mit schwieriger Situation auf dem Wohnungsmarkt soll es bei Neuvermietungen von Wohnungen nicht mehr zu "willkürlichen" Mietpreisfestsetzungen, bzw. -erhöhungen kommen, sondern die "neue" Miete darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings gibt es hier auch entsprechende Ausnahmen, die aus dem "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärk...

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Neues zur Mietpreisbremse - Erfolgsstory oder zahnloser Löwe?

Petermann und Netter beleuchten im Wirtschaftsteil der Nürnberger Nachrichten vom 04. November 2015 (Seite 17) die Situation, die sich seit Einführung der Mietpreisbremse ergeben hat. Ein Bericht würde Zweifel an der Effektivität der Mietpreisbremse darlegen. Notwendige Datenbasis zur Ermittlung der Mietpreisbremse wäre ein Mietspiegel. Dieser läge aber den meisten kleineren Gemeinden nicht vor, bzw. wäre sehr teuer in seiner Aufstellung. Dies ze...

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Im August 2014 ist der neue Mietspiegel in seiner 21. Ausgabe erschienen

" Der Mietspiegel soll den Mietvertragsparteien Entscheidungen in Mietpreisangelegenheiten erleichtern, Streit und Gerichtsverfahren zwischen Ihnen möglichst verhindern und damit zur Versachlichung...beitragen." So den Erklärungen zum Nürnberger Mietspiegel 2014 zu entnehmen. Der Mietspiegel kann gegen eine Schutzgebühr bei der Stadt Nürnberg bezogen werden.

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Widerrufsrecht

Ab dem 13. Juni gilt die neue EU-Verbraucherrichtlinie. Diese enthält auch Neuerungen, die die Maklergesellschaften und deren Privatkunden betreffen. So ist es für den Makler notwendig, seine Kunden auf ihr 14-tägiges Wiederrufsrecht in Textform hinzuweisen.Die hat zur Folge, dass der Interessent erst nach Ablauf der Frist das Exposé erhält, bzw. besichtigen kann. Falls der Immobiliensucher keine 14 Tage warten will, gibt es die Möglichkeit, dass...

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Neue Ergebnisse des Zensus 2011

Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung in Fürth gab am 25.05.2014 die endgültigen Ergebnisse des Zensus 2011 bekannt. Neben Einwohnerstatistik sind vorallem auch die hier enthaltenen Kennzahlen für Immobilien interessant.So hat etwa die Zahl der Wohnungen in Bayern seit dem letzten Zensus 1987 um ca. ein Drittel zugenommen. Trotz dieser Entwicklung sei der Bedarf noch nicht gedeckt, kommentiert Innenminister Joachim Herrmann die Zahlen...

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