Der Artikel „Merkel erklärt Mietpreise für gescheitert" wurde am 17.08.2017 in der Wirtschaftsrubrik des Onlineportals der FAZ veröffentlicht. Dieser berichtet von einer Wahlkampfveranstaltung in Koblenz, auf der die Kanzlerin nach Agenturangaben den Bau neuer Wohnungen als ihre Antwort auf die aktuell herrschende Wohnungsknappheit nannte.

Um die kontinuierlichen Mietpreiserhöhungen in den Ballungsgebieten zu bremsen verabschiedete die große Koalition im Jahr 2015 das Gesetz der Mietpreisbremse. Diese erlaubt in den ausgewiesenen Gegenden eine maximale Preisdifferenz von 10% zu der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Obwohl das Gesetz in fast allen Bundesländern eingeführt wurde, blieben einige Lücken offen: Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauten oder Wohnräumen, die einer umfassenden Modernisierung unterzogen wurden. Auch greift das Gesetz nicht, wenn der Vermieter bereits vor der Einführung des Gesetzes einen höheren Preis eingenommen hatte.

Diese zahlreichen Ausnahmen führten dazu, dass der Anstieg der Mietpreise trotz der versuchten Dämpfung konsistent blieb. Sie gestalteten sich besonders für Investoren attraktiv, da der Anreiz, günstige Mietwohnungen zu bauen, nicht besonders hoch ist.

Wie reagiert das Gesetz darauf?


Knapp ein Jahr nach Einführung der Mietpreisbremse war zu vernehmen, dass diese nur unzulänglich greift. Als Gegenmaßnahme forderte Justizminister Heiko Maas (SPD) eine Verschärfung des Instruments. Diese sollte in Form einer Verlängerung des Erfassungszeitraums der Vergleichsmieten erfolgen. Auch sollte den Vermietern die Pflicht aufgetragen werden, die Vormiete transparent zu machen. Ein zusätzlicher Versuch der SPD, die Umlegung von Sanierungskosten auf die Mieter zu senken, blieb erfolglos. 

Was sagt Kanzlerin Merkel dazu?

Frau Merkel appelliert darauf, dass die Anforderungen und die Eingrenzungen nicht ständig erhöht werden dürfen, wenn erreicht werden soll, dass mehr bezahlbarer Wohnungsraum geschaffen wird. Die notwendigen Investitionen seien vorhanden – das Problem läge eher darin, dass „die Planungsvorgänge zu langsam sind". Merkel möchte zudem, dass sich die Zahl der gerichtlichen Instanzen verringert. Was davon auch tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit noch offen. 

Wohnungsbau erhält Dämpfer

Dass der Anreiz, den deutschen Wohnungsbau voranzutreiben, momentan gedämpft ist, lasse sich laut Branchenkennern gut nachvollziehen. In diesem Zusammenhang sei auch die Verschärfung der Energiesparverordnung seit 2016 zu nennen, die dazu beigetragen hat, dass viele Wohnungen vorsorglich im Jahr 2015 beantragt wurden, um noch von der alten Enev Gebrauch zu machen. Ob die genehmigten Wohnungen jedoch tatsächlich noch gebaut werden, ist unklar.

Abschließend fügt der Spitzenverband Zentraler Immobilienausschuss hinzu, dass die Branche im Allgemeinen zu überreguliert, die Erstellungskosten zu hoch und die Baugenehmigungsprozesse zu langwierig seien, um effektive Ergebnisse erzielen zu können.

Unser Fazit


Der Umgang mit der Wohnungsproblematik erweist sich als ein einziges Paradoxon:
Einerseits appelliert das Gesetz auf bezahlbare Wohnungen und möchte eine feste Grundlage bilden – anderseits verschärft es fortlaufend die Anforderungen für den Wohnungsbau und nimmt den Investoren jeglichen Anreiz auf Planung.

Ein Mietwohnungsbau muss rentabel sein. Wenn das Gesetz aber keine Rendite bietet, müssen betroffene Investoren und Vermieter andere Wege gehen, um Gewinn zu erwirtschaften. So werden die Wohnungen möbliert vermietet oder das Kapital wird ins Ausland verlagert, da die Bedingungen in den anderen Ländern lukrativer erscheinen.

Um einen tatsächlichen Aufschwung in der Immobilienbranche zu ermöglichen, muss der Staat das aktuelle Konzept der Regulierungen überarbeiten und im besten Fall auf eine Lösung zielen, die sowohl für die Mieter, als auch für die Investoren gewinnbringend ist.