Oft erreichen uns Anfragen von Immobilien-Eigentümern, die nach der Notwendigkeit von einem Energieausweis fragen. Auch bei dem Eigenankauf von Immobilien, ist auch der Energieausweis für uns ein wesentlicher Bestandteil zur Beurteilung der Immobilie. Generell stellt sich die Problematik des Energieausweises beim Verkauf und Kauf von Immobilien. Aber auch im gewerblichen Immobilien-Bereich erfordert die Gesetzeslage den Energieausweis. Wir geben in unserem Immobilien-Blog einen kleinen Überblick über die Anforderungen an den Energieausweis und beleuchten diesen näher.

Energieausweis durch die Energiesparverordnung

Wie kam es zur Einführung und auf welcher Grundlage basiert der Energieausweis? In Folge der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde in Deutschland 2007 mit der Energiesparverordnung (EnEV) der Energieausweis eingeführt. Der Energieausweis bezeichnet ein Dokument zur energetischen Bewertung sowohl von Wohngebäuden als auch von Nichtwohngebäuden, etwa bei gewerblichen Nutzflächen und Lagerhallen. Bewertet wird jeweils der gesamte Gebäudekomplex, eine differenzierte Bewertung einzelner Wohneinheiten oder Gebäudeabschnitte wird jedoch nicht vorgenommen.

Überwiegend muss die Bewertung von Wohngebäuden auf der Grundlage des notwendigen Energiebedarfs erfolgen, nur in besonderen Ausnahmefällen sowie bei Nichtwohngebäuden kann die weniger aufwendige Bewertung anhand des Energieverbrauchs zulässig sein.

Aussagekraft des Energieausweises

Durch die Einführung bundesweit auf gleicher Grundlage erstellter Energieausweise wurde insbesondere eine erleichterte Vergleichbarkeit von Gebäuden beabsichtigt. Da diese Vorgaben in Gesetzesnovellen von 2009 und 2014 geändert worden, ist eine direkte Vergleichbarkeit von Energieausweisen unterschiedlicher Jahrgänge nicht gegeben. Zudem erfolgt die Erstellung des Energieausweises anhand Normwerten für Klima und Nutzungsverhalten, so dass allein durch den Energieausweis auch kein Rückschluss auf tatsächlich entstehende Energiekosten möglich ist.

Verpflichtend für Neubauten - auch für Bestandsgebäude?

Grundsätzlich besteht in Deutschland seit Inkrafttreten der Energiesparverordnung (EnEV) für alle Neubauten die Pflicht zur Erstellung eines zugehörigen Energieausweises. 

Anders verhält es sich bei bestehenden Gebäuden.Für diese ist die Ausstellung entbehrlich, solange keine Änderungs- oder Erweiterungsbauten oder Änderungen der Eigentumsverhältnisse (Verkauf) oder Nutzungsverhältnisse (etwa Vermietung/Verpachtung) vorgenommen werden. Insbesondere durch die Neufassung der EnEV ist dem Energieausweis seit 2014 eine gestärkte Rolle als Informationsquelle für Immobiliensuchende zugewiesen. So müssen bereits in Immobilienanzeigen wesentliche energetische Kenndaten (Energiebedarf bzw. -verbrauch sowie Energieträger) ausgewiesen werden. 

Darüber hinaus sind Eigentümer verpflichtet, Kauf- oder Mietinteressenten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (betrifft auch einzelne Gebäudeeinheiten) spätestens zum Zeitpunkt der Objektbesichtigung den Energieausweis zumindest in Kopie vorzulegen. Werden die Informationspflichten durch Verkauf oder Vermietung ohne vollständigen, korrekten Energienachweis missachten, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 1500 Euro.

Durch wen dürfen Energieausweise ausgestellt werden?

Für Aussteller von Energieausweisen gibt es keine zentrale, bundesweite Zulassungsstelle. Grundsätzlich ist neben einer baunahe Ausbildung, wie sie bei Architekten, Ingenieuren aber Handwerkern gegeben ist, eine weitergehende Zusatzqualifikation erforderlich. Auch vereidigte Sachverständige können zu Ausstellung berechtigt sein.


Wir Sie sehen, besteht beim Thema Energieausweis oft noch Aufklärungsbedarf. Wir als Immobilienmakler für Gewerbe und Privat (Kauf) achten peinlichst genau darauf, Sie als als Eigentümer alle rechtlichen Vorgaben erfüllen. Dafür stehen wir mit unserem Namen Machatschke (seit 1963), unsererem Erfolg (unsere Immobilien-Referenzen). Lesen Sie noch unbedingt auch unseren Mehrwert für Sie.

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