Vertragspartner müssen vor Begründung einer Geschäftsbeziehung identifiziert werden. Dies trifft insbesondere auch auf Immobilientransaktionen zu und damit auch auf beteiligte Immobilienunternehmen. Das seit 2012 bestehende Geldwäschegesetz sieht eine Identifizierung über die Daten des Personalausweises, wie Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift usw. vor. Ebenso ist zu hinterfragen, ob im eigenem wirtschaftlichen Interesse, oder für eine Dritte gehandelt wird. Auch muss abgeklärt werden, ob es sich bei dem Vertragspartner um eine politisch exponierte Person handelt. Insofern ist die Frage, bzw. Bitte nach einer Identifikationsmöglichkeit über den Personalausweis, verbunden mit der oben dargestellten Erteilung von Auskünften im Bezug auf die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz notwendig und unabdingbar.