Oft erreichen uns Anfragen von Immobilien-Eigentümern, die nach der Notwendigkeit von einem Energieausweis fragen. Auch bei dem Eigenankauf von Immobilien, ist auch der Energieausweis für uns ein wesentlicher Bestandteil zur Beurteilung der Immobilie. Generell stellt sich die Problematik des Energieausweises beim Verkauf und Kauf von Immobilien. Aber auch im gewerblichen Immobilien-Bereich erfordert die Gesetzeslage den Energieausweis. Wir geben in unserem Immobilien-Blog einen kleinen Überblick über die Anforderungen an den Energieausweis und beleuchten diesen näher.
Ab 01. November 2015 tritt ein neues Melderecht in Kraft. Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung im Inlandsgebiet müssen sich die Mieter fristgerecht und zwingend bei der Meldebehörde anmelden. Hierzu bedarf es neuerdings auch einer Bestätigung des Vermieters. Ein Auszug hingegen muß gemeldet und von dem Vermieter bestätigt werden, wenn in das Ausland umgezogen wird. Die Vermieter haben in beiden Fällen eine sogenannte Mitwirkungspflicht.
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