Rufen Sie uns an

0911/230917-0

Neue Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Nun tritt die neue EnEV 2014 zum 01.05.2014 in Kraft. Diese verpflichtet Verkäufer und Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien künftig in ihren kommerziellen Anzeigen gewisse Energiewerte aus dem Energieausweis zu veröffentlichen. Sollte bei der Veröffentlichung der Immobilienanzeige noch kein Energieausweis vorliegen, muss dieser spätestens bei der ersten Besichtigung dem Interessenten in Original oder in Kopie vorgelegt werden.
Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit die unter Umständen mit einer Geldbuße geahndet wird.

Ähnliche Artikeln

Bundesrat nickt Gesetz zur Mietpreisbremse ab In Regionen mit schwieriger Situation auf dem Wohnungsmarkt soll es bei...
Zum Ankauf in unser eigenes Immobilienportfolio suchen wir momentan Mehrfamilienhäuser, Mietwohn-Geschäftshäuser, Bür...
Am 22. Oktober hält Herr Dipl.-Kfm. Markus Machatschke einen Vortrag zu dem Thema Wohnimmobilien - Chancen und Risike...