Reicht dieser Ansatz aus?
Unseres Erachtens war dieser Vorschlag richtig, greift aber nicht weit genug. Bei einer durchaus wünschenswerten Erhöhung der Abschreibungssätze in einem spürbaren Bereich – hier dürfte eher das Motto „klolzen statt kleckern“ gelten, bzw. sollte richtungsweisend sein – und den daraus resultierenden steuerlichen Einsparungsmöglichkeiten für Investoren, könnte der Mietwohnungsbau sicherlich in größeren Schritten als bisher vorankommen. Hohe Grundstückspreise, ebenso wiesehr hohe Herstellungskosten könnten dadurch kompensiert werden. Der Investor, zumindest der privat ausgerichtete, hat sicherlich Interesse an Rentabilität, aber in gleichem Maße auch an Nachhaltigkeit eines Mietertrages. Deshalb wird er bei vernünftiger Sichtweise Miethöhen so wählen müssen, daß das Mieterklientel diese auch vom absoluten Betrag aus gesehen, also Kaltmiete zuzüglich Betrieb- und Heizkosten, nachhaltig bezahlen kann. Insofern wäre eine Begrenzung der Miethöhe über die jetzigen Möglichkeiten hinaus wohl gar nicht notwendig. Darüber hinaus schlägt sich bekanntermaßen jede weitere Regulierung in größte Unlust der Investoren, sich zu engagieren, nieder.