Oft erreichen uns Anfragen von Immobilien-Eigentümern, die nach der Notwendigkeit von einem Energieausweis fragen. Auch bei dem Eigenankauf von Immobilien, ist auch der Energieausweis für uns ein wesentlicher Bestandteil zur Beurteilung der Immobilie. Generell stellt sich die Problematik des Energieausweises beim Verkauf und Kauf von Immobilien. Aber auch im gewerblichen Immobilien-Bereich erfordert die Gesetzeslage den Energieausweis. Wir geben in unserem Immobilien-Blog einen kleinen Überblick über die Anforderungen an den Energieausweis und beleuchten diesen näher.
Durch die Einführung bundesweit auf gleicher Grundlage erstellter Energieausweise wurde insbesondere eine erleichterte Vergleichbarkeit von Gebäuden beabsichtigt. Da diese Vorgaben in Gesetzesnovellen von 2009 und 2014 geändert worden, ist eine direkte Vergleichbarkeit von Energieausweisen unterschiedlicher Jahrgänge nicht gegeben. Zudem erfolgt die Erstellung des Energieausweises anhand Normwerten für Klima und Nutzungsverhalten, so dass allein durch den Energieausweis auch kein Rückschluss auf tatsächlich entstehende Energiekosten möglich ist.
Grundsätzlich besteht in Deutschland seit Inkrafttreten der Energiesparverordnung (EnEV) für alle Neubauten die Pflicht zur Erstellung eines zugehörigen Energieausweises.
Anders verhält es sich bei bestehenden Gebäuden.Für diese ist die Ausstellung entbehrlich, solange keine Änderungs- oder Erweiterungsbauten oder Änderungen der Eigentumsverhältnisse (Verkauf) oder Nutzungsverhältnisse (etwa Vermietung/Verpachtung) vorgenommen werden. Insbesondere durch die Neufassung der EnEV ist dem Energieausweis seit 2014 eine gestärkte Rolle als Informationsquelle für Immobiliensuchende zugewiesen. So müssen bereits in Immobilienanzeigen wesentliche energetische Kenndaten (Energiebedarf bzw. -verbrauch sowie Energieträger) ausgewiesen werden.
Darüber hinaus sind Eigentümer verpflichtet, Kauf- oder Mietinteressenten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (betrifft auch einzelne Gebäudeeinheiten) spätestens zum Zeitpunkt der Objektbesichtigung den Energieausweis zumindest in Kopie vorzulegen. Werden die Informationspflichten durch Verkauf oder Vermietung ohne vollständigen, korrekten Energienachweis missachten, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 1500 Euro.
Für Aussteller von Energieausweisen gibt es keine zentrale, bundesweite Zulassungsstelle. Grundsätzlich ist neben einer baunahe Ausbildung, wie sie bei Architekten, Ingenieuren aber Handwerkern gegeben ist, eine weitergehende Zusatzqualifikation erforderlich. Auch vereidigte Sachverständige können zu Ausstellung berechtigt sein.
Machatschke Unternehmensgruppe
Äußere Sulzbacher Straße 155 a
90491 Nürnberg
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0911 / 230 917-0
Fax: 0911 / 230 917-18
Kommentare