Rufen Sie uns an

0911/230917-0

Widerrufsrecht

Ab dem 13. Juni gilt die neue EU-Verbraucherrichtlinie. Diese enthält auch Neuerungen, die die Maklergesellschaften und deren Privatkunden betreffen. So ist es für den Makler notwendig, seine Kunden auf ihr 14-tägiges Wiederrufsrecht in Textform hinzuweisen.

Die hat zur Folge, dass der Interessent erst nach Ablauf der Frist das Exposé erhält, bzw. besichtigen kann. Falls der Immobiliensucher keine 14 Tage warten will, gibt es die Möglichkeit, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Es sei klar gestellt, dass die Provision nicht mit dem Verzicht, sondern nach wie vor erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

Ähnliche Artikeln

Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung in Fürth gab am 25.05.2014 die endgültigen Ergebnisse des Zensus 20...
Heute erschien in nordbayern.de ein Artikel Thema zum Neubau des Gemeindezentrums.​ Gemeindezentrum in Nürnberg soll ...
Herr Dipl.-Kfm. Markus Machatschke feiert 25 Jahre Mitgliedschaft im BDVB e.V. Der Bundesverband Deutscher Volks- und...