By Machatschke Immobilien Gruppe on Montag, 07. Juli 2014
Category: Immobilienrecht

Widerrufsrecht

Ab dem 13. Juni gilt die neue EU-Verbraucherrichtlinie. Diese enthält auch Neuerungen, die die Maklergesellschaften und deren Privatkunden betreffen. So ist es für den Makler notwendig, seine Kunden auf ihr 14-tägiges Wiederrufsrecht in Textform hinzuweisen.

Die hat zur Folge, dass der Interessent erst nach Ablauf der Frist das Exposé erhält, bzw. besichtigen kann. Falls der Immobiliensucher keine 14 Tage warten will, gibt es die Möglichkeit, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Es sei klar gestellt, dass die Provision nicht mit dem Verzicht, sondern nach wie vor erst bei Vertragsabschluss fällig wird.

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