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Achtung! Änderung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen jetzt auch in Nürnberg

Durch die von der Bundesregierung beschlossene, und ab 01. Mai 2013 in Kraft getretene, Überarbeitung des Mietrechts wurde unter anderem eine neue Regelung in §558 Abs. 3 BGB etabliert, wonach die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur orstüblichen Vergleichsmiete von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken können.

Nach München folgen nun in Bayern, nach der beschlossenen „zweiten Kappungsgrenzesenkungsverordnung“, 89 weitere bayerische Kommunen, darunter auch die Großstädte der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen.

Die Verordnung tritt am 01. August 2013 in Kraft.

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