Rufen Sie uns an

0911/230917-0

Achtung! Änderung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen jetzt auch in Nürnberg

Durch die von der Bundesregierung beschlossene, und ab 01. Mai 2013 in Kraft getretene, Überarbeitung des Mietrechts wurde unter anderem eine neue Regelung in §558 Abs. 3 BGB etabliert, wonach die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur orstüblichen Vergleichsmiete von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken können.

Nach München folgen nun in Bayern, nach der beschlossenen „zweiten Kappungsgrenzesenkungsverordnung“, 89 weitere bayerische Kommunen, darunter auch die Großstädte der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen.

Die Verordnung tritt am 01. August 2013 in Kraft.

Ähnliche Artikeln

Oft erreichen uns Anfragen von Immobilien-Eigentümern, die nach der Notwendigkeit von einem Energieausweis fragen. Au...
Zum Ankauf in unseren eigenen Immobilienbestand suchen wir Liegenschaften ab € 300.000,- bis € 3 Mio. Private Angebot...
Ab 01. November 2015 tritt ein neues Melderecht in Kraft. Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung im In...