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Mietpreisbremse nun beschlossene Sache

Bundesrat nickt Gesetz zur Mietpreisbremse ab

In Regionen mit schwieriger Situation auf dem Wohnungsmarkt soll es bei Neuvermietungen von Wohnungen nicht mehr zu „willkürlichen“ Mietpreisfestsetzungen, bzw. -erhöhungen kommen, sondern die „neue“ Miete darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings gibt es hier auch entsprechende Ausnahmen, die aus dem „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ herausgelesen werden können. Inwieweit dieses Instrument zu einer Beruhigung eines Wohnungsmarktes beitragen kann, bleibt abzuwarten. Die überwiegende Anzahl der Vermieter aus unserem Erfahrungsbereich vermietet von je her im Rahmen der ortsüblichen Miete. Die Mietpreisspannen für eine Wohnung einer bestimmten Lage, Größe und Güte lassen sich dabei leicht und transparent aus den örtlichen Mietspiegeln entnehmen.

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