Energieausweis durch die Energiesparverordnung
Wie kam es zur Einführung und auf welcher Grundlage basiert der Energieausweis? In Folge der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde in Deutschland 2007 mit der Energiesparverordnung (EnEV) der Energieausweis eingeführt. Der Energieausweis bezeichnet ein Dokument zur energetischen Bewertung sowohl von Wohngebäuden als auch von Nichtwohngebäuden, etwa bei gewerblichen Nutzflächen und Lagerhallen. Bewertet wird jeweils der gesamte Gebäudekomplex, eine differenzierte Bewertung einzelner Wohneinheiten oder Gebäudeabschnitte wird jedoch nicht vorgenommen.
Überwiegend muss die Bewertung von Wohngebäuden auf der Grundlage des notwendigen Energiebedarfs erfolgen, nur in besonderen Ausnahmefällen sowie bei Nichtwohngebäuden kann die weniger aufwendige Bewertung anhand des Energieverbrauchs zulässig sein.