Nun tritt die neue EnEV 2014 zum 01.05.2014 in Kraft. Diese verpflichtet Verkäufer und Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien künftig in ihren kommerziellen Anzeigen gewisse Energiewerte aus dem Energieausweis zu veröffentlichen. Sollte bei der Veröffentlichung der Immobilienanzeige noch kein Energieausweis vorliegen, muss dieser spätestens bei der ersten Besichtigung dem Interessenten in Original oder in Kopie vorgelegt werden.
Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit die unter Umständen mit einer Geldbuße geahndet wird.
Machatschke Unternehmensgruppe
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