Unsere Objekt ID: 198
Lage
Das Bürohaus befindet sich an einer der nördlichen Ausfallstraßen im Nürnberger Stadtteil Thon und verfügt über eine äußerst markante Sichtlage. Eine optimale Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs und das Straßennetz befinden sich direkt neben dem Gebäude. Die Innenstadt, der Flughafen sowie der Hauptbahnhof sind in wenigen Minuten zu erreichen. Geschäfte des täglichen Bedarfs und zahlreiche gastronomische Einrichtungen sind zu Fuß zu erreichen.
Ausstattung
Gebäude:
- markante Architektur, Auffällige Fassadengestaltung
- hochwertiges Foyer mit strukturierten Granit- und Edelstahlelementen
- große Fenster mit erhöhtem Schallschutz, Isolierverglasung
- zwei Personenaufzüge in unterschiedlicher Größe
- zugangsgeschützter Parkbereich unter dem Gebäude
Mieteinheiten:
- Repräsentative Eingangssituation
- Abgehängte Decke mit integrierter BAP-Beleuchtung
- Neuer, hochwertiger Teppichbodenbelag
- Zum Teil eingerichtete Teeküchen, Teeküchenvorbereitung
- Getrennte Damen- und Herren-WCs
- Fensterbankkabelkanäle
- Außenliegender Sonnenschutz
- EDV-Verkabelung kann zum Teil übernommen werden
Stellplätze
Es befinden sich ausreichend Stellplätze im Parkdeck. Zusätzlich können Außenstellplätze angemietet werden.
Wirtschaftliche Eckdaten
Gesamtfläche:
ca. 821 m²
Büroflächen
EG: ca. 225 m²
3 OG: ca. 310 m²
6 OG: ca. 286 m²
Teilbarkeit
ab ca. 225 m²
Mietpreis
ab ca. € 9,20/m² bis € 10,20 zzgl. ca. € 2,75 NK zzgl. MwSt.
*Provisionsregelung:
Bei einer Mietvertragsdauer ab 5 Jahren übernimmt die Vermieterin die Mieternachweisprovision in voller Höhe. Bei einer Mietvertragsdauer ab 3 Jahren übernimmt die Vermieterin die Mieternachweisprovision in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. Der Mieter bezahlt in diesem Fall 1 Monatsmiete zzgl. MwSt. Bei einer kürzeren Mietvertragsdauer als 3 Jahren beträgt die Mieternachweisprovision für den Mieter 3 Monatsmieten zzgl. MwSt.
Verschiedenes
Energieausweis:
Zum Zeitpunkt der Aufgabe dieser Immobilienanzeige lag der Energieausweis nach EnEV noch nicht vor. Der Verkäufer/Vermieter/Verpächter/Leasinggeber hat diesen Energieausweis aber spätestens bei der Besichtigung im Original, oder in Kopie vorzulegen, oder seiner Vorlagepflicht durch einen deutlich sichtbaren Aushang, oder Auslegen während der Besichtigung nachzukommen und nach Abschluß eines Kauf-oder Mietvertrages zu übergeben (siehe hierzu §16 EnEV 2014).
Irrtum, Auslassungen und Zwischenverwertung bleibt vorbehalten! Alle Angaben, insbesondere Maßzahlen wie Flächenangaben, Mieteingänge etc., stammen von dem Eigentümer / der Eigentümerin, bzw. von dem Vermieter / der Vermieterin, wir übernehmen hierfür keine Gewähr.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen mit vollem Einsatz unter der Telefonnummer 0911 / 2309170 zur Verfügung.