Bundesrat nickt Gesetz zur Mietpreisbremse ab In Regionen mit schwieriger Situation auf dem Wohnungsmarkt soll es bei Neuvermietungen von Wohnungen nicht mehr zu "willkürlichen" Mietpreisfestsetzungen, bzw. -erhöhungen kommen, sondern die "neue" Miete darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings gibt es hier auch entsprechende Ausnahmen, die aus dem "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärk...