Immobilien Blog

Die Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz

Die Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz

Vertragspartner müssen vor Begründung einer Geschäftsbeziehung identifiziert werden. Dies trifft insbesondere auch auf Immobilientransaktionen zu und damit auch auf beteiligte Immobilienunternehmen. Das seit 2012 bestehende Geldwäschegesetz sieht eine Identifizierung über die Daten des Personalausweises, wie Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift usw. vor. Ebenso ist zu hinterfragen, ob im eigenem wirtschaftlichen Interesse, oder für eine Dritte gehandelt wird. Auch muss abgeklärt werden, ob es sich bei dem Vertragspartner um eine politisch exponierte Person handelt. Insofern ist die Frage, bzw. Bitte nach einer Identifikationsmöglichkeit über den Personalausweis, verbunden mit der oben dargestellten Erteilung von Auskünften im Bezug auf die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz notwendig und unabdingbar.

Neuer Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2013 ersc...
Achtung! Die neue Energieeinsparverordnung tritt a...
 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Gäste
Dienstag, 23. April 2024

Anschrift

Machatschke Unternehmensgruppe
Äußere Sulzbacher Straße 155 a
90491 Nürnberg

Kontakt

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0911 / 230 917-0

Fax: 0911 / 230 917-18