Wie die Immobilienzeitung in Ihrer Ausgabe 36/2017 vom 07.09.2017 in ihrer Rubrik „Nachrichten" berichtete, forderte kurz vor der Bundestagswahl ein Aktionsbündnis eine zeitlich und räumlich begrenzte Erhöhung der Abschreibung für die Abnutzung von Neubauten im Wohnungsbau in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt von 2%, bzw. 2,5% auf 4 % pro Jahr. Im Gegenzug hierzu sollten aber bei Inanspruchnahme dieser erhöhten Abschreibungsmöglichkeit festgelegte Mietobergrenzen eingehalten werden. Ziel sei es, den Bau preiswerter Mietwohnungen, ebenso wie den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Begleitende Maßnahmen könnten beispielsweise auch Vereinfachungen und eine Vereinheitlichung der Bauordnungen, ein schnelleres Genehmigungsverfahren, oder auch eine Überarbeitung der Energieeinsparverordnung in Bezug auf die wählbaren Lösungen, sein.